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AGB

1. Art der Mitgliedschaft

Unlimited/3 x pro Woche/2 x pro Woche
a) Mitglieder können grundsätzliche alle angebotenen Kurse, die ihrem persönlichen Leistungslevel entsprechen, besuchen.
b) Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet den Basiskurs zu besuchen. Eine Teilnahme an den regulären CrossFit-Stunden ohne diesen Kurs ist grundsätzlich nicht möglich. Fortgeschrittenenkurse können erst nach entsprechender Leistungsabnahme durch den Trainer belegt werden.
c) Das Mitglied hat vor Vertragsabschluss seinen zur Inanspruchnahme eines vergünstigten Mitgliedsbeitrages führenden Status (z. B. Sicherheitsorgane, Berufsfeuerwehr, Studenten, Schüler) durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Das Mitglied verpflichtet sich, den Vertragspartner bei Wegfall des entsprechenden Status unverzüglich zu informieren. Im Falle des Wegfalls der Voraussetzungen der Vergünstigung kann die Mitgliedschaft zu den regulären Konditionen fortgesetzt werden. Unrechtmäßig erhaltene Vergünstigungen werden nachgefordert.
d) Firmenmitgliedschaft
Eine Firmenmitgliedschaft wird für mindestens zehn Arbeitnehmer desselben Arbeitgebers angeboten. Für die Regularien findet Punkt c) Anwendung.

2. Mitgliedsbeiträge

a) Mitgliedsbeiträge werden für die üblichen Leistungen eines Fitnessvertrages, insbesondere der Nutzung der Geräte, des normalen Kursangebotes, des Nassbereichs – unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme durch das Mitglied – erhoben. Im Mitgliedsbeitrag nicht inbegriffen sind die angebotenen Sonderleistungen; insbesondere der Gymlounge, Personal Training und anfallende Parkgebühren.
b) Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus bis zum ersten Werktag des Monats zu zahlen, wobei es ausdrücklich auf den Eingang auf dem Konto der Waidla Lifestyle GbR ankommt. Bei minderjährigen Mitgliedern erklären die unterzeichnenden gesetzlichen Vertreter durch ihre Unterschrift, dass sie für den Mitgliedsbeitrag und dessen pünktliche Begleichung gesamtschuldnerisch haften.
c) Lastschrifteinzug: Bei Bankeinzug im Voraus ist der Unterzeichnende damit einverstanden, dass alle aufgeführten Beträge vom angegebenen Konto abgebucht werden. Im Falle einer Rücklastschrift werden anfallende Stornogebühren in Rechnung gestellt.
d) Sollte der derzeit gültige Mehrwertsteuersatz gesetzlich erhöht werden, so erhöhen sich auch die Beiträge aus dieser Anmeldung entsprechend.
e) Die Mitgliedschaft kann im gegenseitigen Einverständnis für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.

3. Kündigung durch MSW Gmbh

a) MSW Gmbh kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich kündigen.
b) Waidla Lifestyle GbR kann den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn
– Das Mitglied ungeachtet einer Abmahnung wiederholt schwerwiegend gegen die Gymregeln verstößt;
– Ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag durch bewusst falsche Angaben erlangt wurde.
Hat das Mitglied die außerordentliche Kündigung zu vertreten, ist MSW Gmbh dazu berechtigt, ggfs. Schadensersatzansprüche geltend zu machen und das Mitglied von MSW Gmbh auszuschließen.

4. Beendigung der Mitgliedschaft/Kündigung durch das Mitglied

Die Mitgliedschaft ist für das Mitglied frühestens zum Ablauf der vereinbarten Grundlaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf möglich. Maßgeblich ist das Zugangsdatum der in Schriftform erklärten Kündigung.
Wird die Mitgliedschaft nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sie sich wie folgt:

Bei einer Grundlaufzeit von sechs Monaten um jeweils sechs Monate.
Bei einer Grundlaufzeit von zwölf Monaten um jeweils zwölf Monate.

5. Anweisungen der Trainer, Beachtung der Gymregeln

a) Das Mitglied verpflichtet sich, den Anweisungen der Mitarbeiter (insbes. Trainer) Folge zu leisten, die Hygienevorschriften einzuhalten und die bei Abschluss eines Vertrages übergebenen und im Gym ausgehängten Regeln zu beachten. Grobe und/oder wiederholte Verstöße können MSW Gmbh dazu berechtigen, ein Hausverbot zu erteilen und eine außerordentliche, fristlose Kündigung auszusprechen. MSW Gmbh bleibt vorbehalten, die Gymregeln im Rahmen des Zumutbaren zu ändern.
b) Bei MSW Gmbh wird nicht ohne Anleitung eines Trainers trainiert (Ausnahme: „Open Gym“-Zeiten für erfahrene CrossFitter).

6. Öffnungszeiten/Kursangebot

a) MSW Gmbh informiert laufend über die Öffnungszeiten und das Leistungsangebot des Gyms. Die Öffnungszeiten können – soweit erforderlich und zumutbar – verlängert oder verkürzt werden (beispielsweise an Feiertagen, aufgrund von Revisionen, Renovierungs- oder Reinigungsarbeiten). Veränderungen werden unter Einhaltung einer angemessenen Frist angekündigt.
b) Das Mitglied ist verpflichtet, sich zu dem gewünschten Kurs anzumelden. Die maximale Teilnehmerzahl pro Kurs beträgt zehn TN. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen. SMS und andere indirekte Anmeldungen sind nicht gültig. Ausnahme stellt die Anmeldung via Internet auf einer geeigneten Plattform dar.

7. Änderungen der Gymangebote

MSW Gmbh ist dazu berechtigt, einzelne Angebote, nicht jedoch wesentliche Bestandteile der Gesamtleistung zu verändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von MSW Gmbh für das Mitglied zumutbar ist.


8. Haftungsbegrenzungen/Haftungsausschluss
a) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht eine zugesicherte Eigenschaft oder einen vergleichbaren Vertrauensbestand, einen Schaden, der durch eine zumutbare Haftpflichtversicherung abgedeckt werden kann oder ein Verhalten mit typischen Gefahren für Leben und Gesundheit betrifft.
b) Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Kleidung, Wertgegenständen oder Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust ist auf grob fahrlässiges Verhalten der MSW Gmbh zurückzuführen.
c) Das Mitglied versichert MSW Gmbh, dass es zu dem Zeitpunkt der Vertragsunterschrift keine gesundheitlichen/körperlichen Einschränkungen oder Schäden gibt, die eine Kontraindikation für das CrossFit-Training darstellen. Das Mitglied ist verpflichtet, MSW Gmbh und seine Trainer über eine neue akute/chronische körperliche Einschränkung oder Krankheit umgehend und vor einem möglichen Training zu informieren. MSW Gmbh ist dazu berechtigt, ein ärztliches Attest anzufordern, um sicher zu gehen, dass das CrossFit-Training für das Mitglied unbedenklich ist.

9. Vorübergehende Sperrung der Mitgliedschaft

Gerät das Mitglied mit einem Mitgliedsbeitrag in Verzug, ist die MSW Gmbh berechtigt, dem Mitglied den Zugang zum Gym und den Trainings zu verweigern, bis die rückständigen Beträge beglichen sind.

10. Verwendung von Adressdaten

Das Mitglied kann der Verwendung seiner Adressdaten für Werbung von MSW Gmbh jederzeit durch eine Mitteilung widersprechen.

11. Abweichungen vom Vertragsmuster

Die in dem Vertragsformular und diesen allg. Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen geben die gesamte zwischen der MSW Gmbh und dem Mitglied zustande gekommene Vereinbarung wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

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